Sicherheitsabstände

Sicherheitsabstände beim Abbrenen von Feuerwerken

Was der Privatmann an Silvester gerne auch mal vergisst, wenn er etwas angeheitert seine Raketen und Feuerwerksbatterien aus dem Discounter auf der Hauptstraße mitten in der Stadt abbrennt hat für jeden professionellen Pyrotechniker die höchste Priorität – Die Einhaltung von Sicherheitsabständen insbesondere zu Zuschauern und besonders brandempflindlichen Gegenständen und Gebäuden steht ganz zu Beginn eines jeden Feuerwerks, noch bevor die Planung begonnen hat. Die Sicherheitsabstände geben dem Pyrotechniker vor, welche Artikel er einsetzen kann. Jeder Feuerwerkskörper benötigt einen anderen Mindestabstand zum Publikum. Was aber nicht heißt, dass der Zuschauer genau so weit stehen sollte. Den besten Blick auf das Feuerwerk, insbesondere bei Höhenfeuerwerken, hat man meist ohnehin aus einer etwas größeren Entfernung, um das Gesamtbild besser geniessen zu können.

Um den exakt benötigten Sicherheitsabstand zu bestimmen, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Neben der Kategorie (Zulassung) ist das Kaliber, die Steighöhe, die Art des Feuerwerkskörpers und die Neigung beim Abschuß ausschlaggebend. Die Neigung in Zuschauerrichtung kann den benötigten Abstand erhöhen, eine Neigung vom Zuschauer weg kann den Abstand sogar verringern. Häufig ist das Kaliber der entscheidende Faktor, sodass z.B. bei geringeren Abständen keine Kugelbomben mehr eingesetzt werden können, oder es muss gar auf den Einsatz von Kategorie 4 Gegenstäden verzichtet werden und es können nur Kategorie 2 Artikel oder Lichterlanzen eingesetzt werden.

Beispiele für Sicherheitsabstände:

    • Lichterlanzen (Feuerschriften T1): Sicherheitsabstand 1m, beim verwendeten Matchtape sollten allerdings 3-5m eingehalten werden.
    • Feuerwerkskörper Kategorie 2: Diese werden häufig an Silvester von Privatpersonen abgebrannt. Der Gesetzgeber fordert hier einen Sicherheitsabstand von 8m. Allerdings sind die Artikel in den letzten Jahren wesentlich stärker geworden als vor wenigen Jahren, sodass der Pyrotechniker, wenn er diese Artikel in Auftragsfeuerwerken einsetzt, häufig Abstände von z.B. 20m absperrt. Dadurch lässt sich verhindern, dass nicht doch herabfallende Reste wie Pappdeckel, Schnipsel oder Asche auf die Zuschauer herabfallen.
    • Feuerwerkskörper Kategorie 3: Die erlaubnisscheinpflichtigen Artikel der Kategorie 3 benötigen gesetzlich gefordert 15m Sicherheitsabstand.
    • Feuwerkskörper Kategorie 4: Hier gibt es keine einheitlichen Abstände. Da es in Kategorie 4 keine Obergrenze für Kaliber oder Satzmenge gibt, lässt sich der Sicherheitsabstand auch nicht pauschal angeben. Die Anforderungen ergeben sich aus den Spreng VwV und den Leitfaden zu Sicherheitsmaßnahmen für das Verwenden von Feuerwerk der Kategorie 4.

Beispiele für Sicherheitsabstände Kategorie 4

Artikel Kaliber
mindest Abstand
Feuerwerksbatterie 30mm 20m
Kugelbombe 75mm 60m
Feuerwerksbatterie 100mm 80m
Raketen alle 200m in Schussrichtung

 

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